Читать книгу Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht - Alexandra Windsberger - Страница 53

3. Zusammenfassung

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Ziel des RG war es, mit Hilfe des Zusammenhangs eine sachgerechte Rechtsanwendung zu gewährleisten und einen Strafgrund des Bankrotts auszumachen.[241] Als entscheidend wurde hierbei die (schädliche) Wirkung der Bankrotthandlung in der Außenwelt angesehen. Die Pönalisierung einer bloßen Handlung, ohne eine solche „drittschädigende Wirkung“, wurde als „unangemessen“ empfunden.[242] Zusammenfassend:

1.) Der „tatsächliche Zusammenhang“ ist ein übergesetzliches strafbarkeitseinschränkendes Korrektiv in Form eines Zusammenhangs zwischen Handlung und Zahlungseinstellung/Konkurseröffnung, der einen Bezug zwischen Handlung und Schädigungserfolg in der Außenwelt herstellt.
2.) Der „tatsächliche Zusammenhang“ kann als schuldindifferenter Zusammenhang dogmatisch nicht abgesichert werden.
3.) Der „tatsächliche Zusammenhang“ entspricht inhaltlich einem Kausalzusammenhang zwischen Bankrotthandlung und der Benachteiligung/Gefährdung der Konkursgläubiger.
Über den

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