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1. Die außenpolitischen Akteure a) Wilhelm II. und seine Reichskanzler

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An der Spitze der deutschen Außenpolitik stand verfassungsrechtlich der Kaiser. Ihm oblag es nach Artikel 11 der Reichsverfassung, das Reich „völkerrechtlich zu vertreten, in dessen Namen Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen“. Zudem führte er das Präsidium des Bundes, ernannte und entließ den Reichskanzler (Art. 18) und hatte den Oberbefehl über alle Streitkräfte (Art. 53, 63). In der politischen Praxis hing der Einfluss des Kaisers allerdings stark von dessen Persönlichkeit ab. In dieser Hinsicht gliedert sich die Geschichte der Außenpolitik des Kaiserreiches in die Herrschaft Wilhelms I. (1797–1888) zwischen 1871 und 1888, ergänzt durch die 99 Tage Herrschaft seines Sohnes Friedrich III. (1831–1888) und die Herrschaft Wilhelms II. zwischen 1888 bis 1918.

„Persönliches Regiment“

Wilhelm I. überließ das Regieren weitgehend seinem Kanzler Otto von Bismarck und vertraute dessen außenpolitischen Entscheidungen nahezu blind. Mit dem Tod des alten Kaisers, dessen Sohnes Friedrich III. und der Übernahme durch den erst 29-jährigen Wilhelm II. begann sich die politische Kräftebalance zwischen Kanzler und Monarch zu ändern. Wilhelm II. beanspruchte ein „persönliches Regiment“. Sosehr er Bismarck in seiner Jugend bewundert hatte, sosehr wollte er sich als Kaiser von diesem emanzipieren und „seinen eigenen Kanzler“ haben.

Deutsche Außenpolitik des Wilhelminischen Kaiserreich 1890–1918

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