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Anhang: Der Fragebogen

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I. Die Genese der Wissenschaft vom Verwaltungsrecht

1. Ältere Schichten (Kameralistik, Policeywissenschaft etc.)
2. Das rechtswissenschaftlich-dogmatische Verwaltungsrecht Hierbei sollten folgende Themen bedacht werden: – historischer Kontext der Genese – Etappen der Entwicklung der Wissenschaft vom Verwaltungsrecht – Welches sind die großen verwaltungsrechtswissenschaftlichen Beiträge dieser Epoche? Was zeichnet sie aus? – Einfluss der Wissenschaft auf die Entwicklung des Verwaltungsrechts

II. Die gegenwärtige Wissenschaft vom Verwaltungsrecht

Hierbei sollten folgende Themen bedacht werden:

Welche Innovationen und Transformationen erfolgten gegenüber den „klassischen“ Systemen?
Welches sind große verwaltungsrechtswissenschaftliche Systeme dieser Epoche? Was zeichnet sie aus? Gibt es große „Schulen“?
Gliedert sich die Lehre vom Verwaltungsrecht in verschiedene Teildisziplinen auf?
Verhältnis zu anderen Subdisziplinen des Rechts, insbesondere zum Verfassungsrecht
Verhältnis zur Verwaltungswissenschaft
Institutionelle Verfestigung der Wissenschaft vom Verwaltungsrecht
Verhältnis der Wissenschaft zur praktischen Tätigkeit, insbesondere zur Gerichtsbarkeit (sachliche Einflussnahmen, personelle Verschränkungen)
Maßgebliche Publikationen und Publikationsorgane. Maßgebliche Profile

III. Die Lehre des Verwaltungsrechts

1. Wie bedeutsam ist das Verwaltungsrecht im Kontext des Unterrichts des öffentlichen Rechts und des Unterrichts des Rechts insgesamt?
2. Wieviele Semesterwochenstunden wird das Verwaltungsrecht unterrichtet? Welche Anteile am Examen?
3. Wie wird das Verwaltungsrecht gelehrt, gelernt und geprüft? Fall-orientiert oder theoretisch abstrakt?
4. Welches sind die gängigen Erzählungen der Entwicklung des Wesens der Verwaltung?

IV. Die Europäisierung der Wissenschaft vom Verwaltungsrecht

Hierbei sollten folgende Themen bedacht werden:

Auf welchen Wegen und mit welchen Konflikten hat sich die Verwaltungsrechtswissenschaft europäisiert?
Welches sind die Institutionen des transnationalen wissenschaftlichen Diskurses?
Werden nationales Verwaltungsrecht und Europarecht von denselben oder von unterschiedlichen Personen behandelt?
Findet eine Integration der beiden Rechtsmaterien in wissenschaftlichen Publikationen, aber auch in den gängigen Lehrdarstellungen statt?
Welche Konzeptionen der Interaktion von Verwaltungsrechtswissenschaft und Europarechtswissenschaft gibt es?
Welchen Stellenwert haben ausländische und fremdsprachige Quellen sowie die Rechtsvergleichung?
Welche Konzeptionen gibt es zur weiteren Entwicklung von Forschung und Lehre des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum?
Ius Publicum Europaeum

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