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2. Der Beitrag allgemeiner Theorien des öffentlichen Rechts

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Der Paradigmenwechsel zu Beginn des 20. Jahrhunderts versteht sich vor dem Hintergrund der Diskussion über die Rechtspersönlichkeit des Staates. In dieser Hinsicht haben sich zwei Arbeiten hervorgetan, die Vorstellungen des deutschen Rechts in die Debatte einbrachten und sich zu ihnen positionierten. Die erste stammt von Léon Michoud (1855–1916),[59] die zweite von Raymond Carré de Malberg (1861–1935).[60] Freilich war schon vor dem Erscheinen dieser herausragenden Schriften die Rechtspersönlichkeit des Staates anerkannt, genauso wie eine gewisse „Hierarchisierung der Verwaltungsrechtspersonen [personnes administratives]“.[61] Eine Darstellung verlangt insbesondere, zunächst auf Maurice Hauriou und Léon Duguit einzugehen.

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