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VII. Besondere Formen von Werbung und medialer Einbindung

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Über die im RStV ausdrücklich geregelten Werbeformate hinaus haben sich in der Praxis weitere Formen medialer Einbindung werblicher Interessen herausgebildet, deren Zulässigkeit sich nach allgemeinen Vorgaben zu richten hat. Neue Werbemodelle können zudem auch lizenzrechtlich von Relevanz sein.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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