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6. Kampala-Überprüfungskonferenz
ОглавлениеAuf der ersten Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts in Kampala, Uganda, vom 31.5. – 11.6.2010 konnte die Versammlung der Vertragsstaaten erst in allerletzter Minute (tatsächlich war bereits der 12.6.2010 angebrochen) einen Konsens zur Formulierung des Tatbestandes der Aggression (künftig Art. 8 bis) und seiner Verbrechenselemente (künftig Art. 15 bis und ter) erzielen. Im Streit stand nicht so sehr die Aggressionsdefinition selbst, sondern die Frage, ob das Tätigwerden des IStGH vom Vorliegen der Feststellung eines Aggressionsaktes durch den UN-Sicherheitsrat (sog. Sicherheitsratsfilter) abhängen sollte oder nicht. Die USA, Rußland und China wollten als Nicht-Vertragsstaaten zunächst jede Einigung zum Tatbestand der Aggression verhindern, später schwenkten sie auf die von Frankreich und Großbritannien favorisierte Sicherheitsratsfilter-Lösung um. Afrikanische und lateinamerikanische Staaten standen dieser Option ablehnend gegenüber, Europa konnte wegen der britischen und französischen Haltung keine einheitliche Linie finden. Christian Wenaweser, Diplomat aus Liechtenstein, der schon in der jahrelang vor Kampala tätigen Vorbereitungsgruppe erreicht hatte, dass die Definition des Aggressionstatbestandes nicht mehr streitig war, hat mit seinem taktischen Geschick in den frühen Morgenstunden des 12.6.2010 das nicht mehr für möglich gehaltene, völkerrechtspolitisch sicher sehr wichtige Ziel erreicht, dass die nunmehr vorliegende Vertragsänderung des Römischen Statuts im Consensus-Verfahren angenommen wurde. Diese neuen Regelungen treten aber frühestens 2017 in Kraft.