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1. Demokratieverständnis der Mitgliedstaaten

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Bereits vor dem Lissabonner Vertrag war das Demokratieprinzip als Allgemeiner Rechtsgrundsatz (→ Primärrecht) der EU anerkannt. Insofern ergibt sich sein Gewährleistungsgehalt auch aus dem gemeinsamen Verständnis der Mitgliedstaaten.

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