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b) Konsultativkomitee
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Hervorzuheben ist hierbei zum einen das sog. Konsultativkomitee, das die Sozialpartner der jeweiligen Mitgliedstaaten in sich vereint. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sonstige zivilgesellschaftliche Vertreter. Das Komitee befasst sich v.a. mit den wirtschaftlichen und sozialen Fragen, die die EFTA selbst bzw. die von ihr geschlossenen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten aufwerfen.