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V. Drittstaatsbeziehungen der EFTA-Staaten
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Die EFTA-Staaten haben seit Anfang der 1990er Jahre ein umfassendes Freihandelsnetz zu Drittstaaten außerhalb der EU aufgebaut. Aktuell bestehen 27 Freihandelsabkommen (ständig aktualisierte Übersicht unter: http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements) mit annähernd 40 Staaten, darunter auch mit den Zollverbänden South African Customs Unions (SACU) sowie MERCOSUR. Bei vielen der neueren Abkommen handelt es sich um umfassende Freihandelsabkommen. Sie sind für gewöhnlich neben dem Handel mit Industriegütern auch auf jenen mit Agrarprodukten anwendbar und enthalten abgesehen von den klassischen Handelsliberalisierungen häufig auch Vorschriften über den Dienstleistungshandel, die öffentliche Auftragsvergabe oder Investitionen. Auch Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden in der neuesten Generation der Abkommen miteinbezogen.
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Verhandelt werden die Abkommen unter Federführung des EFTA-Sekretariats. Allerdings ist zu beachten, dass es sich rechtlich betrachtet immer um Abkommen der EFTA-Staaten, nicht der EFTA selbst handelt. Nach Abschluss eines Freihandelsvertrages mit einem Drittstaat besteht jedoch in der Regel ein multilaterales Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und ihren Partnern (nicht: mehrere parallele bilaterale Abkommen).
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Zwar wurde das erste Abkommen mit einem Drittstaat seitens der EFTA-Staaten bereits 1979 mit Spanien, noch vor dessen EU-Beitritt, unterzeichnet; die Intensivierung der EFTA-Drittstaatenpolitik erfolgte allerdings erst nach 1990, zunächst anhand von Abkommen mit mittel- und osteuropäischen Staaten und sodann ab 1995 (sog. Barcelona-Prozess) mit diversen Mittelmeer-Staaten (z.B. Ägypten, Algerien, Israel, Montenegro, Marokko, Mazedonien, Tunesien und Türkei). Auch mit China und Hongkong besteht seit Oktober 2012 ein Freihandelsabkommen.
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