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d) Parlamentarischer Ausschuss

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Der Parlamentarische Ausschuss der EFTA-EWR-Staaten dient diesen als beratendes Gremium in allen Belangen des EWR. Er ist zu unterscheiden vom Parlamentarischen Ausschuss der EFTA selbst, welcher sich mit Beziehungen zu Drittstaaten, grundsätzlich nicht jedoch mit solchen zur EU befasst. Ebenso wie letzterer gewährleistet jedoch auch der Parlamentarische Ausschuss der EFTA-EWR-Staaten letztlich die Rückbindung der Handlungen ebenjener i. R. d. EWR an alltagspolitische Realitäten in den Heimatparlamenten. Der Parlamentarische Ausschuss der EFTA-EWR-Staaten wurde anhand Art. 1 Abs. 1 des Abkommens über einen Parlamentarischen Ausschuss der EFTA-Staaten (Unterzeichnung: 20.5.1992; Inkrafttreten: 1.1.1994) geschaffen. Seine Arbeitsweise wird in Art. 3 ff. selbigen Abkommens näher beschrieben.

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