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ОглавлениеTeil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der Unternehmenskriminalität › B. „Unternehmen“
B. „Unternehmen“
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Zunächst ist die semantische Hürde zu nehmen. Wenn von Volkswagen die Rede ist, sind die Konnotationen vielfältig: Manch einer wird an das eben erworbene Auto denken, ein anderer an die Kapitalanlage, der Politiker an eine Steuereinnahmequelle, der Angestellte an seinen Arbeitgeber und der Manager an eine Organisation, für die er verantwortlich ist. Die Konnotationen sind so unterschiedlich, wie die Begriffsverständnisse im Recht, in der Ökonomie und in der Soziologie es sind und wenn man die Möglichkeit der strafrechtlichen Haftung eines Unternehmens, wie Volkswagen eines ist, überhaupt in Betracht zieht, muss der abstrakte Begriff „Unternehmen“ so genau wie möglich eingegrenzt werden.