Читать книгу Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy - Страница 22
b) Das Unternehmen als „Nexus of contracts“
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Das Unternehmen ist nicht nur als bewusste – weil vorteilhafte – Ausnahme des Marktprinzips, sondern auch seiner inneren Struktur wegen Gegenstand institutionenökonomischer Forschung gewesen. Coases gedanklicher Ausgangspunkt der – von ihm als v. a. hierarchisch beschriebenen – Struktur des Unternehmens ist der Vertrag. Unternehmen sind hiernach Vertragsbündel, die einzelne Personen unter dem Ziel ihrer Nutzenmaximierung anbieten oder nachfragen.[1]
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Aktuellere Ansätze greifen diesen Gedanken nun auf und qualifizieren das Wesen des Unternehmens als einen „Nexus von Verträgen“.[2] Auf allen Ebenen des Unternehmens herrsche die Vertragssituation vor, wenn auch zwischen verschiedenen Verträgen wie dem „hierarchischen Arbeitsvertrag“, kurzfristigen Einmalverträgen, „symbiotischen“[3] oder „relationalen“[4] Verträgen zu unterscheiden sei.
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Auf den ersten Blick scheinen diese Aspekte für den vorliegenden Untersuchungsgegenstand irrelevant. Es werden weder Aussagen darüber getroffen, was denn nun die Identität des Unternehmens sein mag und auch nicht darüber, wer „Mitglied“ und wer nur „Vertragspartner“ des Unternehmens ist. Das Unternehmen verliert als „Nexus von Verträgen“ also eher an Konturen, als dass es abgrenzbar wird. Es wird dadurch kaum mehr als ein „Kontinuum verschiedener Verträge“,[5] das nicht mehr nur Führungskräfte, Financiers und Arbeitnehmer, sondern auch Lieferanten, Kreditgeber und Langfristkunden einbezieht. Außerdem geht dieser Ansatz nicht auf die „reasons of organizations“[6] ein und löst die Vorstellung einer Körperschaft in ihre Bestandteile dadurch auf, dass auf ein „Innen“ und ein „Außen“ verzichtet wird.[7]
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Dennoch ist in Anbetracht neuer institutioneller Arrangements, wie der „hybriden Organisationsform“ dezentralisierter Konzerne,[8] zur Kenntnis zu nehmen, dass das „Entweder-oder-Schema“ der Transaktionskostentheorie und ähnlicher Erklärungskonzepte der neuen Institutionenökonomie, die den Markt und die Unternehmung als Alternativen institutioneller Formen der Ressourcenallokation gegenüberstellen, nur bedingt geeignet ist, umfassende Erklärungen zu liefern. Nimmt man den weit verbreiteten Typus des dezentralen Konzerns, kommt man nicht umhin die Unternehmensvorteile zu sehen und skeptisch zu betrachten: diese neue – auf Langzeitverträgen in Form von „relational contracts“ und symbiotischen Verträgen fußende – Organisationsform scheint der Bündelung von Ressourcen und Wissen in einer hierarchischen Struktur wie dem Einheitsunternehmen überlegen.[9] So scheint der Kostenvorteil von Informationsströmen im Unternehmen gegenüber dem in marktlichen Informationssystemen immer geringer und die Attraktivität eines dezentralen Konzerns durch ein Vertragsnetz rechtlich nicht verbundener Unternehmen immer höher.[10] Diese neue Entwicklung hat auch rechtliche Konsequenzen: aufgrund der festgestellten Attraktivität des Vertragsnetzes einer dezentralen Konzernstruktur könnte ein rechtliches Konzept, das im Kern die „Vollhaftung“ der Konzernkonstruktion für das fehlerhafte Verhalten einzelner Konzernunternehmen vorsieht, die Folge haben, dass in ein System konzernfreier Vertragsnetze geflohen würde und scheinbar ähnlich effiziente Informationsströme ohne Verantwortungsrisiko etabliert würden.
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Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Vorstellung einer Dichotomie von Kontrakt und Organisation nicht weiterführend ist und vielmehr mit Williamson, institutionsneutrale Anreiz-, Beherrschungs- und Kontrollmechanismen herausgearbeitet werden sollten, die womöglich die Einflussmöglichkeiten des Rechts auf das Unternehmen hindern oder fördern.[11]