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Anmerkungen

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[1]

Vgl. zu dieser Perspektive ausführlich die Arbeit von Pierenkemper Unternehmensgeschichte.

[2]

Waldkirch Unternehmen und Gesellschaft, S. 26.

[3]

Als Faktorleistungen werden Produktionsfaktoren wie Arbeit, Kapital (hier ist auch Boden enthalten) sowie Wissen/Know-how bezeichnet, die von privaten Haushalten zur Verfügung gestellt und von Unternehmen zur Produktion von Gütern verwendet werden. Unternehmen bieten den Eigentümern spezifischer Ressourcen Schutz vor Ausbeutung durch opportunistisches Verhalten der in der Produktion kooperierenden Faktoreigner, denn die in der arbeitsteiligen Produktion eingesetzten spezifischen Produktionsfaktoren hängen in ihrem Wert auch davon ab, dass sie langfristig mit spezifischen Faktoren kooperieren. Die Spezifizität dieser Faktoren bedeutet nämlich, dass sie für den Einsatz zu anderen Zwecken wenig geeignet sind und somit zu sunk costs führen, wenn sie nicht langfristig auf eine spezifische Weise eingesetzt werden. Könnten die selbstständigen Kooperationspartner den Preis für diese Faktorleistung beliebig senken, könnten die Ressourceneigner nicht auf ihre vollen Kosten kommen. Wichtig ist also, sich zu vergegenwärtigen, dass das Unternehmen trotz seiner theoretisch kontraktualistischen Ausgangsstruktur die unabhängige Abschlussfreiheit des Marktes gerade nicht aufweist, sondern hier – wie bei anderen Formen der langfristigen Vertragsbindung – das Phänomen der „asset specifity“ auftaucht. Die „Partner“ tätigen durch ihre Entscheidung, miteinander zu kooperieren, auch Investitionen, die sie im weiteren Verlauf der Beziehung durch die davon versprochenen Vorteile realisieren wollen und die sie daran hindern, sich ohne Weiteres einen anderen Partner zu suchen. Köndgen vergleicht diese Situation beispielsweise mit der eines Kreditkunden, der zu Anfang auch nicht nur eine Bearbeitungsgebühr an die Bank zahlt, sondern auch erhebliche Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung von Grundpfandrechten bezahlt und daher gerade nicht einfach zu einer anderen Kreditbank wechseln kann; Köndgen in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 128 (139, 145).

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

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