Читать книгу Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy - Страница 28

Оглавление

Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der UnternehmenskriminalitätC › I. Empirische Grundlagen

I. Empirische Grundlagen

45

Als „Studie zur Unternehmenskriminalität“ werden – abgesehen von einer jüngsten Ausnahme[1] – Berichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften[2] bezeichnet,[3] die empirische Erkenntnisse in Bezug auf eine Opferstellung des Unternehmens gewinnen und die Unternehmensbefragungen auf das Feld der Wirtschaftskriminalität im Allgemeinen ausdehnen; im Übrigen bleibt dieses „eigentliche Objekt des Strafrechts“[4] empirisch bemerkenswert unterbelichtet.[5]

46

Die allgemeineren Studien sind gleichwohl von Interesse, weil das Auftreten von Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang bzw. innerhalb des Unternehmens thematisiert wird, jedoch soll der Fokus keinesfalls auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil von Unternehmen[6] begrenzt werden, sondern – im Gegenteil – die kriminogene Wirkung der Eingliederung[7] in ein Unternehmen oder die sogenannte „kriminelle Verbandsattitüde“ ebenso in den Blick genommen werden.[8] Mithin soll eine mögliche „Täterstellung“ des Unternehmens auch Bestandteil der Fragestellung sein. Dies ist jedoch in Studien, die von Unternehmen ausschließlich als „Geschädigten“ sprechen, welche Wirtschaftskriminalität als „Risiko“ ernster nehmen sollten, nicht der Fall.[9] Auch wenn in jüngeren Studien[10] die Notwendigkeit einer wirkungsvollen Compliance – einer Übereinstimmung der Unternehmenstätigkeit mit den normativen Anforderungen – betont wird, werden Tatbestände, die zum Nachteil Dritter gereichen, nicht gesondert abgebildet und innerhalb der betrachteten Delikte auch nicht danach differenziert, ob sie sich einzig gegen das Unternehmen richten – wie im Fall der Produktpiraterie – oder dem Unternehmen (un-)mittelbar ökonomische Vorteile bringen können, wie im Fall der Korruption.

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

Подняться наверх