Читать книгу Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy - Страница 23
Anmerkungen
ОглавлениеVgl. Coase in: The Nature of the Firm: Origins, Evolution and Development S. 34 und Köndgen in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 128 (145).
Vgl. eine gelungene Darstellung von Coases Ansatz bei Köndgen in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 128 (139 ff.) m. w. N.
Hier könnte man wohl an das Franchising denken. Franchising ist nach Definition des deutschen Franchising-Verbands ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der so genannte Franchisegeber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchisenehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird. Der Franchisenehmer ist rechtmäßig Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Je nach Branche ist allerdings auch ein dem Handelsvertreter ähnliches Geschäftsmodell denkbar. Allerdings müsste hier überlegt werden, ob wir uns dann noch in den Grenzen des „Unternehmens“ bewegen.
Ein relationaler Vertrag ist eine auf einen längeren Zeitraum abzielende Vereinbarung, die Lücken für zukünftige Kontingenzen enthält, um auf mögliche, unerwartete Entwicklungen flexibel reagieren zu können. Bei Vertragsschluss wird entsprechend nur ein Rahmen vereinbart – die Details werden während der Vertragsdauer näher konkretisiert, womit letztlich hohe Transaktionskosten bei Vertragsschluss eingespart werden. Typisches Beispiel dieser Vertragsform ist der Arbeitsvertrag.
Köndgen in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 128 (139).
So der treffende Vorwurf von Waldkirch Unternehmen und Gesellschaft, S. 152.
Coleman Grundlagen der Sozialtheorie, S. 332.
Kirchner in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 196 (196).
Die Figur des „offenen Vertrages mit einseitigem Weisungsrecht“ bringt das handlungstheoretische Paradigma der Hierarchie in diesem Kontext natürlich zu stark zum Ausdruck. Im Sinne von Coase erscheint es zwingend, mit zunehmender Menge von Interaktionen diese hierarchisch zu organisieren und sie nicht etwa nach dem Marktprinzip im Einzelnen auszuhandeln. Gerade diese hierarchische Interaktion funktioniert aber wiederum am besten in Organisationen, weil sie eine einheitliche administrative Struktur aufweist. Allerdings ist mit diesem Konzept des Unternehmens als einem aus „Verträgen mit einseitigem Weisungsrecht“ bestehenden Gebilde eine Festlegung auf eine bestimmte Form von Interaktion verbunden. Die Vielfalt von Interaktionsformen und Governance-Möglichkeiten wird auf lediglich eine Form (Befehl – Gehorsam) reduziert und die für den Erfolg des Unternehmens zeitweise so wichtige horizontale Interaktion ignoriert. Ausführlicher hierzu Waldkirch Unternehmen und Gesellschaft, S. 149.
Kirchner leitet diese Präferenz nicht nur aus der Zunahme der Franchising-Verträge, sondern auch der Tendenz der Vorwärts- und Rückwärtsintegration existierender Unternehmen im Produktions- und Dienstleistungssektor ab; vgl. hier Kirchner in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 196 (199).
Siehe hierzu auch Köndgen in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 128 (141), der in diesem Zusammenhang auf die hybriden Organisationsformen – wie z. B. Franchising – hinweist, die gleichermaßen kontraktuelle wie organisationelle Kooperationsmuster in sich vereinen.