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Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der UnternehmenskriminalitätB › III. Fazit

III. Fazit

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Das Unternehmen stellt – auch aus historischer Perspektive[1] – eine bewusste Ausnahme vom Marktprinzip dar, der ein großer Autonomiebereich immanent ist. Von Normen flankiert ist diese Ausnahme eine gesellschaftliche Enklave, die – trotz des „Ausnahmecharakters“ – deutlich von marktwirtschaftlichen Prinzipien bestimmt wird. Die Neue Institutionenökonomik schärfte den Blick dafür, dass wichtige reasons of organizations übersehen werden, wenn Unternehmen auf ihr produktionstechnisches Potenzial reduziert werden, denn sie weisen vor allem als Organisationen gegenüber Märkten Besonderheiten und komparative Vorteile auf; insbesondere hinsichtlich der Beherrschung von Anreizproblemen, der Minimierung von Transaktionskosten und der „Governance von Interaktionen“[2] aufgrund ihrer Informations- und Anreizeigenschaften. Die zusammengelegten Ressourcen und arbeitsteilige Organisation zur Produktivitätssteigerung korreliert mit einer Tendenz nach Aneignung weiterer Kooperationsrenten, weil es für individuelle Marktteilnehmer vorteilhafter in der Weise zu kooperieren, dass sie gemeinsames Eigentum an diesen Ressourcen erwerben und die, die Kosten übersteigenden, Gewinne teilen. Das Unternehmen bietet nämlich eine Rahmenordnung, um immer kostengünstiger Kooperationsgewinne zu generieren, da Faktorleistungen über das Unternehmen langfristig eingesetzt werden können.[3] Hieraus resultiert das volkswirtschaftlich interessante Phänomen, das von besonderer Bedeutung für die Unternehmenskriminalität ist: die Bewertung und Bemessung der einzelnen Beiträge des Outputs dieser Produktionssituation als „Teamproduktion“, die sich nicht mehr als Summe der separierbaren Outputs, die den Inputs der Mitglieder des Teams zu verdanken sind, darstellen lässt.

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Festzuhalten ist: Das Unternehmen wird durch drei wesentliche Merkmale gekennzeichnet: 1) ein Mindestmaß an sachlichen und persönlichen Mitteln, 2) ein Mindestmaß an organisierter Einheit und 3) das äußere Auftreten am Markt. Es ist weiter durch rechtliche Selbstständigkeit geprägt, die die Beteiligung am Wirtschaftsleben erleichtert, jedoch nicht notwendigerweise auf eine konkrete juristische Person zu reduzieren ist. Es handelt sich um eine selbständige organisatorische Einheit, die das Unternehmen als Akteur nahelegt. Diese Einheit ist jedoch von Interaktionsproblemen und disparaten Interessenlagen durchdrungen, die das Unternehmen als Kontext interessant erscheinen lässt; beides erkenntnisleitende Hypothesen im Folgenden.

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

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