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Anmerkungen

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[1]

Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 1 (2).

[2]

Siehe Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts S. 1, der in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass dieser naturrechtliche Ansatz ein Bindeglied zwischen der ökonomischen Klassik und der „neoklassischen“ allgemeinen Gleichgewichtstheorie von Walras oder Pareto darstellt, die ihrerseits einen „deterministischen Denkstil“ aus der Energiephysik des 19. Jahrhunderts beigetragen haben.

[3]

Vgl. hierzu Lohmann Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, S. 14.

[4]

Vgl. z. B. Rössle Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 18 oder Lehmann Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 52 f.

[5]

Siehe hierzu Loitlsberger Grundkonzepte der Betriebswirtschaftslehre, S. 2 ff. m. w. N.

[6]

Gutenberg Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Einleitung und passim.

[7]

Siehe hierzu die Ausführungen ab Rn. 195.

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

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