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Anmerkungen

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[1]

Vgl. zu dieser Sichtweise auch Lüderssen StV 2009, 486 (491), der darauf hinweist, dass auch das Zurückweichen des Strafrechts vor einer „höheren Vernunft der Ökonomie“ vorstellbar ist.

[2]

Vgl. in diesem Sinne auch Lenk/Maring in: Wirtschaft und Ethik, S. 7 (12 ff.) mit Hinweis auf den Grundsatz ultra posse nemo obligatur.

[3]

Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 1 (2).

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

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