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3. Die Anomietheorie von Merton

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Mertons Anomietheorie[1] liefert einen Erklärungsansatz für abweichendes Verhalten im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht also das Handeln von Personen oder Gruppen, das nicht notwendigerweise als „gesetzeswidrig“ bezeichnet werden muss, jedoch nicht den für die Interaktionsbeziehungen in einer Gesellschaft gültigen Regeln oder Verhaltenserwartungen entspricht. Damit nähert er sich Durkheims Anomietheorie an, die auch einen Zustand der Normlosigkeit als Folge plötzlichen sozialen Wandels und dem daraus resultierenden Verlust von Verhaltenssicherheit beschrieb, der schließlich zu Orientierungslosigkeit führe.[2]Merton erweiterte den Begriff der Anomie und stellte zwei generelle Bedingungen in den Mittelpunkt seines Konzeptes, die für das Auftreten von normabweichendem Verhalten von Bedeutung sind: kulturell definierte Ziele, die der individuelle Akteur verfolgt, und legitime Normen, die die Vorstellungen der Gesellschaft zur Realisierung dieser Ziele darstellen. Besteht eine Diskrepanz zwischen kulturell definierten Zielen und den legitimen Mitteln zur Zielerreichung, wird dies als Anomie bezeichnet.[3]

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Zunächst ist hiernach also die Intensität des Zieles ein relevanter Faktor für die Entstehung von Wirtschaftskriminalität. Ein Akteur, dem viel daran gelegen ist, einen bestimmten Gewinn zu erwirtschaften, wird sich nach dieser Ansicht eher abweichend verhalten als ein Akteur, dem der wirtschaftliche Erfolg gleichgültig ist. Allerdings ist diese Zielorientierung nicht die einzige Komponente: Ebenso bedeutsam in Bezug auf das abweichende Verhalten ist die Intensität der legitimen Normen. Handelt es sich beispielsweise um den „ehrbaren Kaufmann“, dem es sehr wichtig ist, in Übereinstimmung mit Qualitätsanforderungen und den normativen Vorgaben zu leben, dann wird von einer geringeren Wahrscheinlichkeit für abweichendes Verhalten ausgegangen werden müssen. Ist allerdings die Intensität der legitimen Normen gering, hängt die Entscheidung für abweichendes Verhalten gemäß der Anomietheorie zudem davon ab, wie stark illegitime Mittel akzeptiert sind. Wird also beispielsweise die Verletzung oder Tötung eines Menschen abgelehnt, jedoch in der Schädigung des Staates durch Vorenthalten von Steuergeldern jedenfalls eine „moralische Vertretbarkeit“ gesehen, dann wird eine Steuerhinterziehung wahrscheinlicher sein. Auf den Wirtschaftskontext übertragen bedeutet dies, dass ein Akteur, der den intensiven Wunsch nach Profitsteigerung hat und die legitimen Normen in einem hohen Maße akzeptiert, jedoch illegitime Mittel auch nicht ablehnt, wirtschaftskriminell handeln wird, wenn er glaubt, seine Ziele mittels illegitimer Mittel eher erreichen zu können als auf legalem Weg.[4]

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Diese Thesen wurden erstmals von Opp empirisch überprüft und fanden sich auch in den genannten Studien bestätigt. Sie scheinen aber auch – deduktiv – aus folgender Überlegung heraus zu tragen: Im wirtschaftlichen Kontext ist die Gewinnerzielung und -maximierung eine notwendige Voraussetzung der Teilnahme und des Bestehens am Markt, sodass die Vermutung einer sehr hohen Intensität dieses Zieles naheliegt. Es wird von Akteur zu Akteur zwar unterschiedlich sein, ob daneben andere Ziele wie Mitarbeitermotivation, Produktqualität oder bestimmte Unternehmensphilosophien eine Rolle spielen, aber letztlich wird auch bei diesen Zielen unterstellt werden müssen, dass sie eine gegenüber der Gewinnerzielung untergeordnete Priorität haben, weil das „Überleben“ auf dem Markt wiederum die Voraussetzung für die Realisierung der anderen Ziele ist. Demgegenüber müsste eine Einschätzung der Intensität der legitimen Normen erfolgen können, doch dies erscheint mangels empirischer Daten unmöglich. Gleichwohl gibt es auch hier einige Eckpunkte: Bestimmte (Wirtschaftsstraf-)Tatbestände, wie die Bestechung, wurden lange als akzeptable Geschäftshandlungen gewertet; jedenfalls drängt sich dieser Eindruck angesichts der erst 1998 abgeschafften steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern auf.[5] Es wird zudem in Langzeitstudien der modernen Werteforschung eine zunehmende Fragmentierung der Wertgeltung konstatiert.[6] Wertesysteme sind in der Folge nicht mehr widerspruchsfrei integriert, sodass sich der Akteur nicht mehr grundsätzlich gegen das geltende Werte- und Normensystem auflehnen muss. Werte verlieren dadurch ihre absolute Geltung und es wird lediglich ein „Wertekompromiss“ geschlossen. Hinzu kommt, dass die Perzeption der legitimen wie illegitimen Mittel im ökonomischen Kontext höher sein wird als in anderen Kriminalitätsbereichen, weil aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Ausnutzung steuerlicher Vorteile, das Ausbauen von Wettbewerbsvorteilen und viele weitere ökonomisch sinnvolle Handlungen eine genaue Kenntnis der (noch) legalen Möglichkeiten erfordern. Und schließlich spielt die bereits erwähnte geringere Affektivität der Wirtschaftsstraftaten eine Rolle.

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Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass der Merton'scheInnovationstyp auch den in den empirischen Erhebungen beschriebenen Wirtschaftskriminellen charakterisiert, der die in der Gesellschaft verankerten kulturellen Ziele billigt und akzeptiert, sie jedoch infolge des Fehlens legitimer Mittel über illegitime Wege zu erreichen sucht. Dieses abweichende Verhalten ist nach Merton jedoch kein bloßes Ergebnis von Nützlichkeitserwägungen und rationalem Kalkül, sondern hier steht vielmehr der akute Druck im Mittelpunkt, der aus der Diskrepanz zwischen den kulturell bedingten Zielen und den sozial strukturierten Chancen entsteht. Diese Drucksituation ist insbesondere im Wirtschaftskontext leicht vorstellbar, der eine Betonung von ökonomischen Erfolgszielen bei gleichzeitiger Knappheit der Mittel aufweist. Da es sich bei den meisten Wirtschaftsdelikten zudem um „kaum sichtbare“ Rechtsgutsverletzungen handelt, ist die Wahrscheinlichkeit – unter Voraussetzung der Fixierung auf die genannten Ziele – einer Bereitschaft, entsprechende Risiken einzugehen, als hoch anzusehen. Weiterhin scheinen die legalen Mittel auf den ersten Blick weniger wirkungsvoll als illegale, wie sich am Beispiel illegaler Insider-Geschäfte leicht demonstrieren lässt. Die Anomietheorie erklärt schließlich aufgrund ihrer dynamischen Struktur auch das auf den ersten Blick nur bedingt zu erklärende strafbare Verhalten hoch dotierter Manager, die „alles haben“ und sich dennoch illegitimer Möglichkeiten bedienen. Merton stellt nämlich auf die Spannung bzw. Drucksituation zwischen beliebigen Zielen und den vorhandenen legalen Möglichkeiten ihrer Erreichung ab. Insofern kann auch auf einem Vorstandsvorsitzenden ein Anomiedruck lasten, wenn seine materiellen Ziele höher gesteckt sind.[7]

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