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Rätselraten um Doppelgänger von Strache

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Erstmals stürzen ausländische Journalisten eine österreichische Regierung

Als am Abend des 17. Mai 2019 das „Ibiza-Video“ zeitgleich um 18 Uhr von der „Süddeutschen Zeitung“ und vom „Spiegel“ auf ihren Webseiten veröffentlicht wird, passiert Einmaliges: Zum ersten Mal stürzen ausländische Journalisten eine österreichische Regierung, mit einem entsprechend zusammengeschnittenen Video. Aus einem Material von sieben Stunden werden sieben Minuten herausgepickt.

Einer der verantwortlichen Redakteure der Video-Veröffentlichung war der Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“, Oliver Das Gupta. Fragen zu Hintermännern, Personen, die die Aufnahmen übergaben, und ob für das Video Geld bezahlt wurde, wollte er nicht beantworten. Das Gupta teilte dem Online-Medium “Unzensuriert“ schriftlich mit:

„Wie schon telefonisch erwähnt, werde ich über redaktionelle Interna sowie die Quellen – und darauf zielen manche Ihrer Fragen ab – aus naheliegenden und oft kommunizierten Gründen nicht antworten. Etwa die Frage, ob wir Geld für den Erhalt des Materials gezahlt hätten, ist nun doch wirklich oft genug beantwortet worden.“

Von allen Seiten wurde stets bestritten, dass für die Bereitstellung des Videomaterials und diesbezügliche Informationen Geld geflossen sei. Diese Aussagen widersprechen aber einer Chat-Nachricht des Detektivs Julian Hessenthaler an seinen Bekannten, dem er Geld schuldete und dem er schrieb:

„Anfang März 19. Sollten v spiegel mitte jan ausgezahlt werden. Somit problemlos.“47

und weiter:

„laut spiegel ist mit 3 / 4 feb woche mit geld zu rechnen.“48

Wie soll man diese Chat-Nachricht interpretieren, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf dem Mobiltelefon eines der „Ibiza“-Drahtzieher gefunden und die dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss vorgelegt wurde?

„Spiegel“ und „Süddeutsche“ beharren dennoch darauf, kein Geld für das „Ibiza-Video“ bezahlt zu haben. Gegen anderslautende Meldungen wurde gerichtlich vorgegangen – so wurde eine diesbezügliche Behauptung des Nachrichtenportals „oe24.at“ in einem gerichtlichen Eilverfahren untersagt. Einen Revisionsrekurs der Beklagten wies der Oberste Gerichtshof (OGH) zurück, wie das Anwalts-Medium „juve.de“ am 17. Februar 2021 schrieb.49

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