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aa) Angriff

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Dies setzt zunächst einen Angriff voraus. Unter einem Angriff versteht man die Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten.52 Vorliegend wurde M von K zunächst zu Boden gestoßen und dann minutenlang festgehalten und weiter zu Boden gedrückt. Bedroht bzw. sogar beeinträchtigt wurden damit die rechtlich geschützten Interessen des M auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit. Ein Angriff seitens des K auf M ist also anzunehmen.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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