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cc) Rechtswidrig

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Schließlich müsste der Angriff aber auch rechtswidrig gewesen sein. Das heißt, der Angreifer dürfte bei seinem Handeln selbst nicht gerechtfertigt gewesen sein.54 Für eine solche Annahme gibt es vorliegend keinerlei Anhaltspunkte. Insbesondere führt die Sorge um seine Beziehung nicht dazu, dass K berechtigt war, dergestalt auf M einzuwirken.

Eine Notwehrlage im Sinne des § 32 StGB kann mithin zu Gunsten des M angenommen werden.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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