Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 96
Ergebnis: Strafbarkeit nach §§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB (+) Ausformulierte Lösung Strafbarkeit von M nach §§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB
ОглавлениеM könnte sich durch das Quetschen und Drehen der Hand des K wegen schwerer Körperverletzung nach §§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben.
Klausurhinweis: Außerordentlich wichtig ist es, immer genau darauf zu achten, welche Prüfungen durch die Aufgabe (den Bearbeitervermerk) vorgegeben oder ausgeschlossen sind. Natürlich käme hier auch eine Strafbarkeit seitens K durch das Festhalten des M in Betracht. Gefragt ist aber ausdrücklich nur nach der Strafbarkeit des M.