Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 90
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ОглавлениеH hat sich nicht wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er O gegen den Kopf trat.
H hat sich nicht wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er O gegen den Kopf trat.