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I. Methodik 1. Einführung

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Der Herstellerbegriff ist ein normativer Rechtsbegriff, durch den beschrieben wird, welcher Wirtschaftsteilnehmer ein geeigneter Adressat für Marktüberwachungsmaßnahmen nach dem ProdSG ist. Um sich der Konkretisierung und Präzisierung eines normativen Rechtsbegriffs anzunähern, stehen verschiedene juristische Methoden zur Verfügung, die im Wesentlichen aus der Auslegung nach Savigny110, der Rechtsfortbildung und der unionsrechts- oder richtlinienkonformen Auslegung bestehen. Zwischen diesen verschiedenen Methoden besteht nach herrschender Meinung kein klares Rangverhältnis.111 Für eine umfassende Präzisierung des Herstellerbegriffs müssen die jeweiligen Methoden allerdings auf den normativen Rechtsbegriff anwendbar und in ihrer Zielrichtung zur Präzisierung geeignet sein. Im Folgenden wird daher untersucht, ob und in welchem Rahmen die aufgeführten Methoden zur Auslegung des Herstellerbegriffs anwendbar sind.

Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht

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