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2. Auslegungsmethoden nach Savigny

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Zur originären Auslegung von Rechtsbegriffen hat sich eine Reihe von Theorien entwickelt, die, der gestrafften Darstellung geschuldet, vorliegend nicht alle vorgestellt werden. Vielmehr beschränken sich die folgenden Ausführungen auf die derzeit allgemein anerkannten Auslegungsmethoden von Friedrich Carl von Savigny (1779–1861).112 Er unterscheidet vier klassische Auslegungsmethoden: die Auslegung nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck.113 Ihre Anwendung ergibt sich daraus, dass die Auslegung eines Rechtsbegriffs nicht grenzenlos sein kann. Vielmehr bedarf es einer anerkannten Methodik, welche die Bindung an Recht und Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 3 Abs. 1 GG berücksichtigt. Ob und in welchem Rahmen der Herstellerbegriff mit den Auslegungsmethoden nach Savigny präzisiert werden kann, ist auch im Wege einer Abgrenzung zur Rechtsfortbildung zu ermitteln, welche die Grenze zu einer noch rechtmäßigen Auslegung darstellt.

Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht

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