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§ 3 Die kirchliche Dienstvereinbarung im Überblick

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Mehrfach betont wurde bereits, dass die Dienstvereinbarung ein eigenständiges mitarbeitervertretungsrechtliches Regelungsinstrument ist. Bevor in den folgenden Kapiteln den beiden Hauptfragen dieser Untersuchung nachgegangen wird, sollen nun zunächst noch überblicksartig einige allgemeine Verständnisgrundlagen geschaffen werden.

Als zentrale mitarbeitervertretungsrechtliche Vorschrift zur Dienstvereinbarung ist § 36 MVG-EKD zu benennen. Das kirchenrechtliche Rechtsinstitut lässt sich indessen weder vollständig noch abschließend anhand dieser Vorschrift beurteilen. Vielmehr ist stets das gesamte Mitarbeitervertretungsgesetz bei der Würdigung des Rechtsinstituts im Blick zu behalten.

Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD)

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