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Aus welchen Quellen heraus entstand die Scharia?

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Trotz dieses Generalanspruchs der Scharia, alle Lebensbereiche eines Menschen reglementieren zu wollen, darf nicht angenommen werden, es handele sich bei der Scharia um ein kodifiziertes Gesetzbuch, vergleichbar etwa mit dem »Bürgerlichen Gesetzbuch«. Es ist vielmehr ein Regelwerk, das auf mehreren Quellen basiert, die interpretierbar sind und nirgends je in einem einzigen Werk zusammengefasst wurden.

Konkret basiert die Scharia basiert auf drei Quellen: dem Koran, der Überlieferung (d. h. den Erzählungen über Muhammad und seine Gefährten) sowie den weitgehend als normativ anerkannten Auslegungen frühislamischer Juristen und Theologen, insbesondere bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. Bis zu diesem Zeitpunkt bildeten sich im sunnitischen Bereich vier verschiedene »Rechtsschulen« – Rechtstraditionen – heraus (die hanbalitische, hanafitische, malikitische und schafiitische Schule) sowie mindestens eine schiitische7 Schule. Allerdings bewegen sich die Abweichungen voneinander – zumindest im sunnitischen Bereich – in einem sehr beschränkten Rahmen, sodass die Lehrunterschiede zwischen den Rechtsschulen nicht wirklich fundamental sind.

Die Scharia

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