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Der Koran

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Die erste Quelle der Scharia ist der Koran; alle seine rechtlichen Regelungen sind Bestandteil der Scharia. Allerdings ist der Koran nicht in erster Linie ein Gesetzbuch, denn nur rund 10 % seines Textes befassen sich überhaupt mit Rechtsfragen. Außerdem werden viele Themen nur bruchstückhaft, keine der Rechtsfragen aber systematisch und erschöpfend abgehandelt. Es handelt sich vor allem um Fallbeispiele, was auch leicht erklärlich ist, wenn man voraussetzt, dass der Koran in gewissem Maß die Rechtsentscheidungen Muhammads in seiner ersten Gemeinde verzeichnet.

Zu einigen Rechtsfragen, wie z. B. dem Vermögensrecht, macht der Koran nur wenige Angaben, zu anderen Rechtsbereichen, wie dem Ehe- und Familienrecht, nimmt er häufiger und konkreter Stellung. Ein Familienrecht, das allein auf den koranischen Bestimmungen basiert, könnte jedoch aufgrund der knappen Ausführungen dennoch nicht formuliert werden.

Die Scharia

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