Читать книгу Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen - Christoph Keller - Страница 50
6. Zeiteinteilung
ОглавлениеDie Zeit, die für Klausuren gegeben wird, ist in der Regel recht knapp bemessen. Die Zeitknappheit gehört zu den besonderen Herausforderungen jeder juristischen Klausur. Eine gute Zeiteinteilung ist daher entscheidend, denn die Klausur sollte unbedingt zu Ende gebracht werden. Die Gesamtarbeitszeit muss richtig eingeteilt werden.
Mindestens zwei Drittel der Arbeitszeit sollten für die Reinschrift der Arbeit aufgespart werden.119
Man sollte also nicht zu viel Zeit bei der Sachverhaltsanalyse und der Gliederung der Lösung aufbrauchen. Wenn die Lösungsskizze gut ist (also ihre Anfertigung ein Drittel der Bearbeitungszeit für konzentriertes Nachdenken gebraucht hat), kann man sich schreibend an ihr entlangarbeiten, ohne noch inhaltlich viel zu überlegen. Die Konzentration beim Schreiben kann dann ganz auf saubere Formulierungen gerichtet sein.120
Wer mehr Zeit für die Reinschrift der Arbeit und weniger Zeit fürs Denken aufwendet, unterschätzt mitunter die Schwierigkeiten, die in dem harmlos aussehenden Sachverhalt stecken. Es ist zu berücksichtigen, dass häufig zunächst ins Auge gefasste Lösungsansätze bei der Niederschrift, bei der in der Regel am konzentriertesten gearbeitet wird, wieder verworfen werden. Eine teilweise oberflächliche Klausur, die aber bis zu einem abschließenden Ergebnis gebracht wird, hinterlässt beim Korrektor einen positiveren Eindruck als eine kleinteilige, aber mittendrin abgebrochene Bearbeitung. Somit hat immer die Gesamtklausur im Vordergrund zu stehen und nicht die Bearbeitung einzelner Probleme. Es nützt nichts, das erste Problem bis ins kleinste Detail zu beleuchten, wenn infolgedessen die Zeit für die weiteren Fragestellungen fehlt. Sollte also zum Ende der Bearbeitungszeit absehbar sein, dass die Klausur nicht in der nötigen Ausführlichkeit fertig geschrieben werden kann, empfiehlt es sich, zu einer verkürzten Darstellung überzugehen, die aber dennoch alle rechtlich relevanten Gedanken enthält.121