Читать книгу Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen - Christoph Keller - Страница 64
4. Rechtsfolge der konkret herangezogenen Ermächtigungsgrundlage a) Rechtsfolge entspricht der Ermächtigungsgrundlage
ОглавлениеDie Rechtsfolgen der Generalklausel sind auf den Erlass der „notwendigen Maßnahmen“ gerichtet. Die „notwendigen Maßnahmen“ sind die Maßnahmen, die auch i. S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich sind. An dieser Notwendigkeit bestehen vorliegend keine Zweifel.