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c) Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung, §§ 3, 4 BauGB

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Das Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist zweistufig ausgestaltet. Auf der ersten Stufe steht die frühzeitige, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB, und auf der zweiten Stufe die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

Baurecht Baden-Württemberg

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