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5.Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes

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Zahlreiche Vorschriften des Vergaberechts dienen der Beseitigung jeglicher Handelshemmnisse innerhalb der Europäischen Union. EU-weite Ausschreibungen ohne Diskriminierung ausländischer Unternehmen setzen die Grundfreiheiten des AEUV – den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – um und sollen damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts leisten.

Vergabe öffentlicher Aufträge

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