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B.Die Ausschreibung

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Der nachfolgende Teil stellt die Grundlagen der Ausschreibung dar: den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Vergaberechts (Kreis der Auftraggeber, Begriff des öffentlichen Auftrags), die Zweiteilung des Vergaberechts infolge der Schwellenwerte, die Arten der Vergabe, Teilnehmer am Wettbewerb, Inhalt und Umfang der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie die wesentlichen Fristen, die im Rahmen des Verfahrens zu beachten sind.

Entsprechend der Hierarchie der vergaberechtlichen Vorschriften geht die Darstellung im Schwerpunkt von den gesetzlichen Bestimmungen des GWB aus und bezieht im jeweiligen Zusammenhang die wesentlichen Normen der VgV und der Vergabe- und Vertragsordnungen ein. Auf die Besonderheiten der SektVO soll nur am Rande eingegangen werden.

Vergabe öffentlicher Aufträge

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