Читать книгу Schimmel - Geschichten über einen (un)heimlichen Gast - Dr. Hans Gruber - Страница 16

Und nun geht's an die Wäsche!

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Frage an den Schimmeldoktor: "Darf ich meine Wäsche in meiner Mietwohnung trocken?"

Antwort: "Grundsätzlich "Ja", wenn der Vermieter keine Trockenräume im z.B. Keller oder Dachstuhl zur Verfügung stellt. Oder der Mietvertrag keine entsprechenden Einschränkungen enthält."

"Mein Vermieter behauptet aber am Schimmelbefall in meinem Bad sei die Wäsche schuld, die ich während der kalten Jahreszeit auf einem Gestell im Badezimmer trockne. Im Sommer hänge ich die Wäsche auf den Balkon."

Antwort: "Badezimmer - sog. "Feuchtzellen" in der Sprache der Architekten - sind gestresste Räume was Feuchte angeht:

Sie haben meist ein kleines Raumvolumen, so dass sich schnell Wasserdampf in ihnen anreichert und an z.B. Wänden kondensiert. Wände und Böden sind meist teilweise oder ganz gefliest, so dass sie keine Feuchte zwischenspeichern können. Daher wird Feuchte mit Folge von Schimmelbefall immer an Stellen auftreten, die nicht gefliest, gelackt .... sind. Z.B. in Fensterfaschen, am Fenstersturz und dem Deckenbereich darüber .... Trocknen Sie daher Ihre Wäsche - besonders wenn bereits Schimmel aufgetreten ist - nicht im Badezimmer. Trocknen Sie immer nur in Räumen, die beheizt sind - min. 18 - 20 °C - und gelüftet werden können: Die relative Luftfeuchte darf dabei 50 - 55 % nicht längere Zeit überschreiten - überprüfen Sie das mit einem elektronischen Thermohygrometer - diese Geräte gibt es bereits ab ca. 10 €. Jedes mal wenn das Gerät anzeigt, dass 60 % überschritten werden, lüften Sie, bis der Wert auf z.B. 50 % sinkt und schließen Sie dann das Fenster wieder.

Viele Erfolg

wünscht Ihnen Ihr Schimmeldoktor

Schimmel - Geschichten über einen (un)heimlichen Gast

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