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Zünfte − Blütezeit und Niedergang

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Die ersten Zeugnisse, wie die Mitglieder von Zünften ihren Nachwuchs ausbildeten (und unliebsame Konkurrenz verhinderten), stammen aus dem 12. Jahrhundert. Es wird festgelegt, wer ausbilden darf (nur «Meister»), wer als Lehrling in Frage kommt (meist nur ehelich geborene Knaben aus der Stadt), wie lange die Ausbildung bis zum ersten Abschluss dauert (oft drei Jahre), wie der Erfolg der Ausbildung gemessen wird (Lehrstück), wie die Weiterbildung erfolgt (Wanderschaft), wer einen eigenen Betrieb führen darf und vor allem: wer all diese Regeln festlegt. [1350a]

Viele der Regeln dienen nicht nur der Qualifizierung des Nachwuchses, sondern auch der Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens durch Vermeidung von Wettbewerb. In vielen Gegenden und Branchen dürfen bestimmte Tätigkeiten nur in Städten und nur von Zunftmitgliedern ausgeübt werden. Alle Mitglieder einer Zunft haben die gleichen Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu den gleichen Preisen zu verrechnen.

Dies geht lange gut (aus Sicht der Zunftmitglieder), doch nach und nach entwickeln sich ausserhalb der Zünfte neue Technologien (etwa die Herstellung von Farben in chemischen Prozessen), neue Materialien werden bekannt (Kartoffeln, Glas, Gussstahl u. a.), neue Formen, Betriebe zu führen (Einsatz der doppelten Buchhaltung), neue Methoden, Güter über grosse Distanzen auszutauschen (z. B. Wagen mit Achsen aus Eisen). [1740a]


Abbildung 1 Eine Spengler-Werkstatt um 1800. Handwerkliche Arbeit erfolgte meist in Hausgemeinschaften, umfassend die Familie des Lehrmeisters, Gesellen und Lehrlinge (Was willst du einmal werden? Bilder aus dem Handwerkerleben. Berlin 1880)

Vor allem aber werden handwerkliche Verfahren immer mehr durch Arbeitsteilung optimiert und die Arbeitenden von Maschinen unterstützt. Die neuen Manufakturen und Fabriken treiben die nach herkömmlichen Methoden arbeitenden Handwerker in den Ruin [1819a]. Im 18. Jahrhundert fällt das Zunftsystem überall in Europa zusammen. [1776a]

In der Schweiz beginnt diese Entwicklung mit der Ablösung der alten Eidgenossenschaft durch die Helvetik 1798. Die Handels- und Gewerbefreiheit wird in Ansätzen mit der ersten Bundesverfassung 1848 und als Grundrecht mit derjenigen von 1874 realisiert. [1848a; 1874a]

Mehr zu den Zünften in Kapitel 01

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