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Erste Revision des Berufsbildungsgesetzes

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Mitte der 1950er-Jahre wird von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass das 1930 erlassene Gesetz veraltet sei. Es regle nur die berufliche Ausbildung, von Weiterbildung sei nur am Rande die Rede.

1958 wird eine Kommission eingesetzt, die das 1930 erlassene Gesetz revidieren soll. Sie wird von Fürsprecher Hans Dellsperger geleitet, der im gleichen Jahr die Leitung der Abteilung Berufsbildung im BIGA übernommen hat. Der 1962 vorgelegte Entwurf enthält gemäss allgemeiner Meinung nicht allzu viel Neues. Immerhin ermöglicht die 1963 verabschiedete Version eine stärkere Förderung der Weiterbildung und bringt die Umbenennung der Techniken in «Höhere Technische Lehranstalten», deren Absolventen sich nun «Ingenieur-Techniker HTL» nennen können. Weitere wichtige Neuerungen sind gemäss Bundesrat die Regelung der Berufsberatung und die Aufwertung der Berufsschule.

Mehr zum BBG 1963 in Kapitel 06, zur Berufsberatung in Kapitel 33, zu den Berufsschulen in Kapitel 22

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