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«Nicht-BIGA-Berufe»
ОглавлениеWie hier dargelegt, war die Gültigkeit des Berufsbildungsgesetzes während des ganzen 20. Jh. und damit auch der Wirkungskreis der Bundesbehörde eingeschränkt. Berufe wie Pflegefachfrau, Landwirt, Altenpflegerin, Briefträger, Förster, Käser, Balletttänzerin, Kondukteur, Naturheilerin, Masseur etc. fielen nicht darunter und wurden – wenig glücklich – unter dem Begriff «Nicht-BIGA-Berufe» geführt. 1985 beispielsweise umfasste die Ausbildung in Berufen mit Regelungen ausserhalb des Berufsbildungsgesetzes 16 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse in der Grundbildung. Wie Grafik 3 zeigt, verschwindet die Differenz ab 2004 weitgehend, denn ab 2004 gilt das Berufsbildungsgesetz für alle Bereiche der nichtakademischen Berufsbildung, vgl. hier.
Auf die Bereiche Landwirtschaft und Gesundheitsberufe sowie auf die sog. Monopolberufe gehe ich in diesem Buch ein. Im Wissen, dass viele weitere Bereiche wie Musik, Forstwesen und Bildung, dass soziale und künstlerische Berufe etc. auch eine Darstellung verdient hätten. Teilweise fehlt der Platz zu ihrer Darstellung, teilweise das nötige Wissen … Wt