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Regelungen von Bund und Kantonen
Оглавление1995 wird die gesetzliche Grundlage zur Schaffung der Fachhochschulen von den eidg. Räten angenommen, 1997 nehmen die sieben Fachhochschulen den Unterrichtsbetrieb auf.
Das alles betrifft die Schulen derjenigen Bereiche, die der Bund steuert, also Technik, Wirtschaft, Gestaltung. Höhere Fachschulen in den Bereichen soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und angewandte Psychologie unterstehen den Kantonen. Unter der Leitung der Erziehungs- und der Sanitätsdirektorenkonferenz (EDK und SDK) werden sie vorbereitet, Teil der sieben Fachhochschulen zu werden, wozu das Fachhochschulgesetz 2005 angepasst wird.
Aber damit ist diese Reformwelle noch immer nicht abgeschlossen: 1999 hat die Schweiz die Deklaration von Bologna unterschrieben und sich damit verpflichtet, bei den Hochschulen eine zweistufige Studienstruktur einzuführen. Aus den Fachhochschulabschlüssen werden 2005 Bachelor-Abschlüsse. Für eine Minderheit der Studierenden (gedacht waren 10 Prozent) werden forschungsorientierte Masterstudiengänge eingeführt.
Mehr zur höheren Berufsbildung und zu den Hochschulen in den Kapiteln 29 und 30