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Zweite Revision des BBG – der abgebrochene Aufbruch

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1970 tritt der SVBU mit einer grossen Tagung unter dem Schlagwort «Berufsbildung im Umbruch» an die Öffentlichkeit. Die Analyse, wonach «zu lange für zu viele zu wenig getan» worden sei, führt zur Forderung: «Die Berufsbildung ist durch Sofortmassnahmen zu verbessern sowie durch mittelfristige und langfristige Pläne auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten.» [1970h] Die Zeit für einen grossen Schritt nach vorn scheint reif zu sein, die Öffentlichkeit erwartet Verbesserungen, auch angeregt durch die 1968 beginnende Studentenbewegung, die Beispiele schlechter Ausbildung in Berufslehren medienwirksam recherchiert hatte. [1970j]

1970/71 werden von Behörden und Berufsverbänden Reformkonzepte präsentiert. Im Parlament werden mehr einschlägige Vorstösse deponiert als je zuvor. Sogar der Schweizerische Gewerbeverband, nach 1930 eher zu einer konservativ reagierenden Kraft geworden, verlangt Kurse zur systematischen Einführung in die Berufsarbeit und mehr Allgemeinbildung. Der Bundesrat fordert einen echten qualitativen Fortschritt und setzt eine eidgenössische Expertenkommission ein, die diesen vorbereiten soll. Sie präsentiert ihren Schlussbericht 1972. (Grübel 1972)

Nicht nur in der Berufsbildung herrscht Aufbruchstimmung. 1973 wird dem Volk einen Zusatz zur Abstimmung vorgelegt, der ein «Recht auf Bildung» verlangt. Er wird aber vom Volk abgelehnt. [1973a]

Im Zusammenhang mit dem Jom-Kippur-Krieg und der Ölpreiskrise 1973 fällt die Wirtschaft in die erste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Hoffnung, die zuständigen Behörden und Verbände sicherten Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung auf Dauer, verschwindet. Die Stimmung kippt. 1974 diskutiert man über Lehrstellenmangel und Umschulung und nicht über Modernisierung und Qualitätssteigerung.

Zwar wird das Berufsbildungsgesetz revidiert und 1978 verabschiedet. Es enthält einige Reformen von Bedeutung. Von einem Aufbruch, wie ihn 1970 breite Kreise von Politik, Gewerbe und Medien verlangt haben, kann aber nicht mehr gesprochen werden.

Rückblickend ist vor allem die Einsicht hervorzuheben, dass für besonders Begabte und für leistungsschwächere Jugendliche zusätzliche Massnahmen nötig sind. Dazu wurde die Berufsmittelschule eingeführt, Freifächer wurden aufgewertet, die Unterstützung der Vorbereitung auf die Berufslehre («Vorlehre») beschlossen sowie Stützkurse und − als heiss umstrittener Punkt − die Anlehre eingeführt. Wichtig ist auch die Stärkung der Lehrmeisterkurse und ein Obligatorium für Einführungskurse.

Mehr zu BBG 1978 in Kapitel 07, zu Leistungsschwachen und -starken in Kapitel 18 und 25

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