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1. Der Aufstand des Mahdi

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Die Umstände, unter denen der Mahdi-Aufstand im Sudan erfolgte, waren höchst eigenartig: Eine fremde Macht, die Engländer, musste die Türken bei der Regierung der Ägypter beaufsichtigen und führen (Cromer 1908, I, S. 5). Regiert wurde Ägypten von einem Vizekönig oder „Khediven“, der jedoch vom Sultan in Konstantinopel eingesetzt wurde. Diese seltsame Konstellation, dass die von den Türken eingesetzte ägyptische Regierung von einer europäischen Macht kontrolliert wurde, war eine Folge des Ankaufs der Suezkanal-Aktien, deren Schuldentilgung die ägyptisch-türkische Regierung nicht mehr leisten konnte. Der Zustand Ägyptens zu dieser Zeit war für seine Bevölkerung bejammernswert. Ein Großteil des urbaren Landes, das den Besitzern enteignet worden war, war in die Hände des Khediven übergegangen. Den Grundbesitzern und Bauern wurde eine drückende Last von Steuern aufgeladen. Auch die besitzlosen Landarbeiter und kleinen Gewerbetreibenden wurden in Form einer Kopfsteuer belastet. Verschlimmert wurde diese Situation durch den Charakter der eingeborenen Beamten, welche diese Steuern eintrieben. Bei der Unsicherheit ihrer Amtsdauer, die vom Pascha abwärts völlig willkürlich war, versuchten die meisten von ihnen, solange es ging, so viel wie möglich für sich herauszuschlagen. Hinzu kam noch eine Meuterei der Armee, weil sich die arabischen Offiziere gegenüber den Türken benachteiligt fühlten. Nach Angaben des Anführers der Rebellion Ahmed Arabi, eines Ägypters fellachischen Ursprungs, habe sich der Kriegsminister, der wie die meisten Verwaltungsbeamten ein Türke war, benommen, „als ob sie seine Feinde seien, oder als ob Gott ihn gesandt habe, um seinen Zorn an den Ägyptern auszulassen“ (Cromer 1908, I, S. 136). Der Rückhalt, den der Rebellenführer in der Öffentlichkeit bekam, war groß, weil er im Grunde genommen genau die Ansicht des von der türkischen Oberhoheit geknechteten ägyptischen Volkes vertrat. Er wollte beweisen, dass unter der bisherigen Dynastie der Khediven die arabischen Ägypter keine Sicherheit des Lebens und des Besitzes gekannt hätten: „Sie wurden ins Gefängnis geworfen, verbannt, erwürgt, in den Nil geworfen, durch Hunger gepeinigt oder beraubt, wie es der Wille ihrer Herren sei. Ein freigelassener Sklave sei freier als ein frei geborener Araber“ (Cromer 1908, I, S. 194).

Das Reich des Mahdi

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