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aa) Die Aufgaben des Vorstandsmitglieds
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Ausgangspunkt der Bestimmung der Aufgaben des Vorstandsmitglieds ist die Aufgabenzuweisung in Satzung, Geschäftsordnung und Dienstvertrag unter Berücksichtigung des Umfangs und der Besonderheiten des zugewiesenen Ressorts, der Stellung (Vorstandsvorsitzender, Vorstandssprecher) des Vorstandsmitglieds und der Größe des Vorstands.42 Zu berücksichtigen ist zudem das Maß der aufgrund dieser Aufgabenzuweisung übertragenen Verantwortung, sodass sich in der Praxis erhebliche Unterschiede in der Höhe der Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder ergeben können.43 Nach überzeugender Ansicht ist daher eine exorbitant nach oben abweichende Vergütung eines einzelnen Vorstandsmitgliedes auch keine Frage des formalen Gleichheitsgrundsatzes, sondern kann, wenn sie nicht auf besondere Umstände wie die Übernahme zusätzlicher Aufgaben und Arbeitsbelastung (Vorstandsvorsitzender, Vorstandssprecher; vgl. für ein Praxisbeispiel Kap. 18 Rn. 30 f.) zurückgeht, die Unangemessenheit der höheren Vergütung unter § 87 Abs. 1 AktG indizieren.44