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d) Gemeinsamkeiten der Systeme
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Den Systemen ist gemein, dass ein Rangreihenverfahren angewandt wird. Beim analytischen Verfahren ist dies aufgrund der Bepunktung von vornherein gegeben, beim summarischen Verfahren folgt dies üblicherweise einer Typologie, die den für die jeweils ausgeübten Tätigkeiten üblicherweise erforderlichen Ausbildungen und Berufserfahrungen folgt (wobei von Bedeutung ist, dass die zugrunde gelegte Ausbildung nicht tatsächlich durchlaufen worden sein muss, sondern dass die Tätigkeit eben nur „üblicherweise“ nach Durchlaufen dieser Ausbildung erbracht werden kann – Ausbildungspläne und universitäre Curricula sind also wertvolle Hilfsmittel).