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1.2 Der Diakonat in der frühen Kirche

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In der Hippolyt von Rom († 235) zugeschriebenen Kirchenordnung „Traditio Apostolica“ sind die Regeln der Weihe des Bischofs, des Presbyters und des Diakons festgelegt. Bei der Weihe des Diakons legt der Bischof den Kandidaten die Hände auf, „weil er (der Diakon) nicht zum Priestertum geweiht wird, sondern zum Dienst für den Bischof, um das zu tun, was dieser ihm aufträgt.“4

Die darin festgelegte Bindung an den Bischof ermöglicht diesem, die Verantwortung für die Bedürftigen wahrzunehmen. So „soll sich (jeder Diakon) ständig an den Bischof halten. Er benachrichtige auch den Bischof, wenn irgendwelche Personen krank sind, damit der Bischof, wenn es ihm beliebt, die Kranken besuche.“ Die „Didascalia Apostolorum“, eine kirchenrechtlich-liturgische Sammlung aus der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts, spricht vom hohen Ansehen der Diakone, da diese mit Christus selbst verglichen werden, die Presbyter jedoch „nur“ mit den Aposteln.5

Erstmals werden als Träger eines Gemeindeamtes „Diakone“ in der Grußanrede des Philipperbriefes, um das Jahr 55 geschrieben, genannt: „an alle Heiligen in Christus Jesus, die in Philippi sind, mit ihren Bischöfen (Episkopen) und Diakonen“ (Phil 1,1). Als Mahnschreiben der römischen Gemeinde an die Korinther gilt der um das Jahr 96 verfasste erste Clemensbrief, in dem auf dem Hintergrund der Absetzung von Amtsträgern begründet wird, „deren Einsetzung sei Ausdruck gottgewollter Ordnung und nicht menschlicher Verfügung“ und sie „nach Prüfung im Geiste“ (1 Clem 42,1–5) zu Episkopen und Diakonen berufen wurden.6

In den Pastoralbriefen (1 Tim und Tit) werden die Leitungsstrukturen der Kirche mit den Ämtern des Bischofs, des Presbyters und des Diakons genannt. Im dritten Kapitel des ersten Briefes an Timotheus werden sowohl ein Aufgabenkatalog für einen Kandidaten für das Bischofsamt als auch ein Anforderungsprofil für die Diakone angeführt:

„Ebenso müssen Diakone sein: achtbar, nicht doppelzüngig, nicht dem Wein ergeben und nicht gewinnsüchtig; sie sollen mit reinem Gewissen am Geheimnis des Glaubens festhalten. Auch sie soll man vorher prüfen, und nur, wenn sie unbescholten sind, sollen sie ihren Dienst ausüben. Ebenso müssen Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, sondern nüchtern und in allem zuverlässig. Diakone sollen Männer einer einzigen Frau sein und ihren Kindern und ihrem eigenen Haus gut vorstehen. Denn wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen Rang und große Zuversicht im Glauben an Christus Jesus.“ (1 Tim 3,8–13)

Aus der Didache, jener frühesten Kirchenordnung, die noch vor 130 in Syrien verfasst wurde, ist von der Wahl der Episkopen, nicht aber der Presbyter die Rede. Die zu Amtsträgern Erwählten sollen „wahrheitsliebend und erprobt sein, denn sie sind es, die euch den Dienst der Lehrer und Propheten versehen“ (Did 15,1f). Ignatius von Antiochien († um 110) schreibt an die Gemeinde von Smyrna:

„Folgt dem Bischof wie Jesus Christus dem Vater und dem Presbyterium wie den Aposteln; die Diakone aber achtet wie Gottes Gebot! Keiner soll ohne den Bischof etwas, was die Kirche betrifft, tun. Jede Eucharistiefeier gelte als zuverlässig, die unter dem Bischof oder einem von ihm Beauftragten stattfindet. Wo der Bischof erscheint, dort soll die Gemeinde sein, wie da, wo Christus Jesus ist. Ohne Bischof soll man weder taufen noch das Liebesmahl halten; was aber jener als gut findet, das ist auch Gott wohlgefällig.“7

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