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2. Das Prüfungsprogramm der Begründetheit der Ausgangsklage

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Das Prüfungsprogramm mit Blick auf die Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage entspricht dem der Anfechtungs- oder der Verpflichtungsklage. Insoweit kann auf die Ausführungen zur Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage verwiesen werden (s.o. Rn. 94 ff. und 109 ff.).

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

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