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a) Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

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Im Rahmen der Begründetheit ist zunächst zu prüfen, ob die Rechtsverordnung/Satzung mit höherrangigem Recht in Einklang steht. Zu den zu beachtenden Vorgaben zählen solche der einfachen Gesetze, aber auch verfassungsrechtliche[1]. Hier ist nach allgemeinen Grundsätzen zu unterscheiden zwischen formellen und materiellen Anforderungen. – Bei den besonders häufig vorkommenden Normenkontrollanträgen gegen Bebauungspläne richten sich die formellen Anforderungen im Ausgangspunkt nach §§ 2 ff. BauGB[2]. Da Bebauungspläne gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in den Flächenstaaten[3] durch die Gemeinden erlassen werden, kommen ergänzend Anforderungen nach dem Kommunalrecht hinzu[4]. Die materiellen Anforderungen richten sich ebenfalls grundsätzlich nach dem BauGB[5].

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