Читать книгу Klausurenkurs im Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 201

Оглавление

2. Teil Repetitorium im Verwaltungsprozessrecht4. Kapitel Vorläufiger Rechtsschutz › A. Wesen und Systematik

A. Wesen und Systematik

176

Vorläufiger Rechtsschutz dient der Sicherstellung der Rechte der Beteiligten bis zur verwaltungsgerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache[1]. Er steht damit in spezifischem Zusammenhang mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, welches in Art. 19 Abs. 4 GG verankert ist. Einerseits soll also schon Rechtsschutz gewährt werden, bevor in der Hauptsache entschieden ist; andererseits soll dieser aber lediglich vorläufiger Natur sein. Er darf daher die Hauptsache grundsätzlich nicht vorwegnehmen. Im Gegensatz dazu erfasst der vorbeugende Rechtsschutz Hauptsacheverfahren im Vorfeld einer Rechtsverletzung (s.o. Rn. 145).

177

Die VwGO kennt zwei Grundarten des vorläufigen Rechtsschutzes, nämlich erstens den vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit belastenden Verwaltungsakten nach §§ 80, 80a VwGO, zweitens die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO. Die Zuordnung richtet sich nach der statthaften Verfahrensart in der Hauptsache: Der Bestimmung des § 123 Abs. 5 VwGO ist ein Vorrang der §§ 80, 80a VwGO zu entnehmen. Ist also in der Hauptsache eine Anfechtungsklage statthaft, richtet sich der vorläufige Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO. Bei den anderen Verfahrensarten in der Hauptsache ist grundsätzlich eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO zu beantragen. Die praktische Bedeutung liegt hier bei (allgemeinen und besonderen) Leistungsklagen; denn bei Feststellungsklagen fehlt typischerweise die dem vorläufigen Rechtsschutz immanente Dringlichkeit. Dies gilt insbesondere für Fortsetzungsfeststellungsklagen, da sich hier der Verwaltungsakt bereits erledigt hat. Allerdings ist bei Normkontrollverfahren nach § 47 VwGO die besondere Regelung des § 47 Abs. 6 VwGO einschlägig[2]. Da die letztgenannte Bestimmung in der Klausurpraxis kaum (mehr) ein Rolle spielt, konzentrieren sich die nachfolgenden Abschnitte auf die beiden Grundarten des vorläufigen Rechtsschutzes[3].

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Подняться наверх