Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 32

IV. Der Aufbau des Buchs

Оглавление

13

Das Buch ist in insgesamt fünf Teile untergliedert. Nach den im ersten Teil dargestellten Grundlagen (§§ 1 bis 4) werden zunächst allgemeine Grundbausteine des Verwaltungsrechts behandelt (§§ 5 bis 10). Diese Grundbausteine sind sowohl für die weiteren Abschnitte dieses Lehrbuchs als auch für die im weiteren Studienverlauf folgenden Materien des Besonderen Verwaltungsrechts von erheblicher Bedeutung. Der dritte Teil behandelt die verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung (§§ 11 bis 23). Von besonderer Relevanz ist hier die Figur des Verwaltungsakts (VA). Denn der VA bildet einerseits eine zentrale Handlungsform des Verwaltungsrechts; andererseits wird er von den Studierenden gerade zu Beginn des Studiums als „befremdlich“ angesehen, da er anders als etwa Verträge zuvor oftmals unbekannt war. Nach einem Abschnitt über die staatlichen Ersatzleistungen (§§ 24 bis 28) wird abschließend das Recht der öffentlichen Sachen behandelt (§§ 29 bis 31).

Hinweis:

§§ ohne nähere Kennzeichnung sind solche des VwVfG.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Подняться наверх