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c) „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“

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Eine solche Beweisregel gibt es nicht [2 StR 235/95][264]. Sie würde auch aussagepsychologischen Erkenntnissen widersprechen, wonach es eben nicht auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen, sondern auf die Glaubhaftigkeit seiner Aussage im Einzelfall ankommt[265].

Teil 1 ZeugenaussageIII › 8. BGH-Rechtsprechung zu Merkmalen in der Aussage des Beschuldigten

Zeuge und Aussagepsychologie

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