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bb) Erwachsene Zeugen

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Vergewaltigungsverfahren.[137] In Vergewaltigungsverfahren wird der Aussagegenese bislang wohl die meiste Aufmerksamkeit geschenkt. Das mag daran liegen, dass Vergewaltigung ein heimliches Delikt ist und bei einer bestreitenden Einlassung des Angeklagten die einzig ihn belastende Aussage von besonderer Qualität sein muss.

Die Prüfung der Aussageentstehung findet sich z. B. in folgenden BGH-Entscheidungen:

• BGH [1 StR 12/09][138] Beziehung mit Beschuldigtem auch nach dem Vorfall, Anzeige erst auf Drängen
• BGH [5 StR 633/07] Entstehung der Aussage
• BGH [4 StR 416/05][139] Entstehung der schriftlichen Aussage
• BGH [1 StR 432/04] Späte Anzeigenerstattung
• BGH [1 StR 274/02][140] Umstände der Anzeige
• BGH [1 StR 46/02] Unverzügliche Anzeigenerstattung
• BGH [1 StR 263/01][141] Nicht unverzüglich Anzeige erstattet – gerichtliche Auseinandersetzungen
• BGH [1 StR 190/01] „Aufarbeitungstherapie“
• BGH [2 StR 237/00] Grundsätzliches
• BGH [1 StR 183/00][142] Grundsätzliches
• BGH [1 StR 55/00][143] Späte Anzeigenerstattung – Beziehung zum Angeklagten
• BGH [2 StR 531/92][144] Grundsätzliches

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Außerhalb der Sexualstrafverfahren. Außerhalb der Sexualstrafverfahren ist die Prüfung der Aussageentstehung und -entwicklung bei erwachsenen Zeugenaussagen immer noch nicht hinreichend bekannt. Sie entspricht aber dem Selbstverständnis der Aussagepsychologie.

Vereinzelt finden sich Entscheidungen des BGH auch in anderen Bereichen außerhalb des Sexualstrafrechts:

(1) Betäubungsmittelverfahren

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Auch in Betäubungsmittelverfahren ist die Aussagegenese bei erwachsenen Zeugen von Bedeutung.

In einer Entscheidung aus dem Jahre 1994

BGH [1 StR 519/94][145]

weist der BGH auf das Erfordernis der Prüfung der Aussageentstehung hin.

• BGH [4 StR 174/09] Aussageumstände
• BGH [4 StR 662/08][146] Aussage tatbeteiligter Zeuge im Ermittlungsverfahren
• BGH [4 StR 104/02] Zunächst be-, dann entlastende Aussage
• BGH [4 StR 699/95] Abgestimmtes Aussageverhalten

(2) Aussagen im Ermittlungsverfahren

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• BGH [4 StR 662/08][147] Aussage tatbeteiligter Zeuge im Ermittlungsverfahren
• BGH [4 StR 449/07][148] Zeugenaussage nur im Ermittlungsverfahren
• BVerfG [2 BvR 2045/02][149] Aussage zu Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren
• BGH [1 StR 266/02] Entstehung der Aussagen im Ermittlungsverfahren, Aussageverweigerung in der Hauptverhandlung
• BGH [1 StR 40/02][150] Zeugenaussage nur im Ermittlungsverfahren
• BGH [1 StR 506/01][151] Aussage im Ermittlungsverfahren

(3) Erpressungsverfahren

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In einem Erpressungsverfahren hat der BGH [4 StR 583/01] die fehlende erstinstanzliche Prüfung der Entstehungsgeschichte der polizeilichen Aussagen gerügt. Es findet sich auch eine jüngere Entscheidung in einem Erpressungsverfahren, BGH [3 StR 33/05][152], in der es auf die Aussageentstehung ankommt.

(4) Schwurgerichtsverfahren

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In einem Schwurgerichtsverfahren ging es um die Beurteilung einer behaupteten Erinnerungslosigkeit eines Entlastungszeugen, die der BGH [1 StR 541/08][153] mit Blick auf die innere Festlegung des Zeugen, der Angeklagte könne nicht der Täter sein, für rekonstruiert hielt.

Zeuge und Aussagepsychologie

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